Neben dem Erasmus-Programm besteht auch die Möglichkeit, über ein sog. bilaterales Abkommen ein bis zwei Semester an einer außereuropäischen Akademie zu studieren. Zu den Partneruniversitäten der Akademie der Bildenden Künste München außerhalb Europas gehören u.a. Hochschulen in Japan, China und Brasilien.

 

Die Austauschvereinbarungen ermöglichen beispielsweise:

 

  • erleichterte Zulassungsbedingungen
  • organisatorische Unterstützung
  • Befreiung von Studiengebühren an den jeweiligen Partnerhochschulen
  • Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

 

Für Visa, Versicherungen und die Anreise sind die Studierenden selbst verantwortlich. Ein Austausch über ein bilaterales Abkommen ist nicht mit der Gewährung eines Stipendiums verbunden. Eine zusätzliche Förderung über Stipendien, z.B. des DAAD, ist möglich.

 

Falls Sie Interesse an einem Austausch mit einer außereuropäischen Partnerhochschule der AdBK haben, wenden Sie sich bitte an das International Office, um über das weitere Bewerbungsprozedere zu sprechen.
Einen Überblick über die bestehenden Hochschulkooperationen im außereuropäischen Ausland finden Sie hier. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über Ihre favorisierte Partnerhochschule.

 

 

 

  • Immatrikulation an der Akademie der Bildenden Künste München
  • Mindestens zwei absolvierte Studiensemester zu Beginn des Auslandaufenthaltes (Masterstudiengang ein Semester)
  • Kenntnis der Unterrichtssprache der Gasthochschule (teilweise werden auch englische Sprachkenntnisse akzeptiert)

 

Dauer des Aufenthalts
Ein oder zwei Studiensemester innerhalb eines akademischen Jahres. Verlängerungen sind in Einzelfällen nach Absprache möglich.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsmodalitäten von Land zu Land verschieden sind. Genauere Infos erhalten Sie auf Anfrage (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). In den meisten Fällen wird die Abgabe eines Portfolios inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen verlangt. Die Auswahl erfolgt durch die AdBK München, die anschließend die Studierenden an der Gasthochschule nominiert. Eine direkte Bewerbung bei der Partnerhochschule ist nicht möglich. Die Gasthochschule besitzt das Recht, Bewerber*innen abzulehnen. Nach der Zusage organisieren die Studierende ihre Kurse selbst in Absprache mit den Professor*innen an der Gasthochschule und der AdBK München.

 

 

Bewerbungsfristen
Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Die Bewerbungsfristen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich und werden vom International Office bekannt gegeben.

 

  

 


Das International Office unterstützt die Studierenden bei der Bewerbung an der Gasthochschule. Jeder Studierende muss sich allerdings selbst z. B. um Folgendes kümmern:

 

  • fristgerechte Fertigstellung und Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Semesterzeiten an der Gasteinrichtung
  • Sprachkurse und ggf. Nachweise von Sprachkenntnissen
  • Visum (Auskünfte erteilt das Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft des jeweiligen Gastlandes)
  • Reiseplanung
  • (Auslands-)Versicherungsschutz
  • Unterkunft im Gastland
  • Kursauswahl an der betreffenden Gasthochschule
  • Ggf. Beurlaubung und Rückmeldung an der AdBK München
  • Bescheinigung der Studienleistung im Ausland (Transcript of Records)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (falls vorgesehen und keine Beurlaubung vorlag)

 

Wir empfehlen allen Studierenden für ein Studium im Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auslandskrankenversicherungen gibt es bei allen Versicherungen, bei den meisten Banken und beim DAAD. Erkundigen Sie sich bitte, ob Ihre Privat-Haftpflichtversicherung und ggf. die Unfallversicherung auch im Ausland gültig sind.

 

 

 

Während des Auslandssemesters können sich Studierende an der AdBK beurlauben lassen. Auch im Falle einer Beurlaubung ist die Rückmeldung für jedes Semester notwendig. Studierende können die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Prüfungsamt beantragen, so lang keine Beurlaubung vorlag. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Prüfungsamt zu klären, ob eine Anerkennung der im Ausland erbachten Leistungen möglich ist.

 

Zuständige Ansprechpartner*innen für die Anerkennung:

Freie Kunst / Architektur: Kristin Brunner, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Innenarchitektur: Andrea Schulz, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kunstpädagogik: Martina Mitterer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Vielfach besteht die Möglichkeit, auch schon vor Beginn des Studiums im Ausland Einführungswochen für internationale Studierende oder Sprachkurse an der Gasthochschule zu besuchen. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig an der Gasthochschule nach speziellen Angeboten für internationale Studierende, welche die Orientierung am Anfang des Studiums im Ausland erleichtern.

 

In einigen Fällen ist eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts um ein weiteres Semester möglich. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig (d.h. mindestens einen Monat vor Semesterende), um eine Verlängerung zu beantragen. Teilen Sie Änderungen, die im Laufe des Studienaufenthaltes eintreten, wie Verlängerung oder Abbruch des Studienaufenthaltes, umgehend dem International Office und dem Studierendensekretariat mit.

 

Bitte senden Sie uns bis spätestens 2 Wochen nach Ende Ihres Auslandssemester Ihren Erfahrungsbericht per Mail, am besten als Word-Dokument, an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Ausführliche Informationen zum Verfassen Ihres Erfahrungsberichts finden Sie hier.