05.04.2022

Nutzungsordnung
für das Eltern-Kind-Zimmer (EKZ) der AdBK München

Ab dem Sommersemester 2022 wird zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium bzw. Berufstätigkeit und familiären Verpflichtungen bei der Kinderbetreuung an der Hochschule ein Eltern-Kind-Zimmer für Studierende und Beschäftigte im Erweiterungsbau der Akademie, Raum-Nr. E.EG.22 für eine selbst organisierte Betreuung zur Verfügung gestellt.

Mit Betreten des Eltern-Kind-Zimmers (EKZ) erklären sich die Nutzer*innen mit nachfolgender Benutzungsordnung einverstanden:

 

1. Benutzerkreis
Das Eltern-Kind-Zimmer steht den Angehörigen und Studierenden der AdBK München sowie von ihnen benannte nicht selbstnutzungsberechtigten Personen von Montag bis Freitag (während der regulären Öffnungszeiten des Erweiterungsbaus) zur Verfügung. Das EKZ kann auch als Still- oder Ruheraum für Schwangere genutzt werden. Ein Schild "Bitte nicht stören!" schützt die Privatheit einer solchen Situation.

 

2. Nutzungszweck
Die Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers (EKZ) steht allen Hochschulangehörigen der AdBK für die selbst organisierte Betreuung von Kindern nach Anmeldung (siehe Punkt 5) zur Verfügung. Das EKZ soll den Hochschulangehörigen ermöglichen, ihr Kind/ihre Kinder (maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) mit an den Arbeits- bzw. Studienplatz zu bringen und selbst zu beaufsichtigen, wenn kurzfristig und unerwartet die Betreuung durch Dritte ausfällt (z. B. plötzliche Erkrankung der Tagesmutter) und sich keine andere Betreuung planen lässt.

Die Nutzung des EKZ ist unentgeltlich.

 

3. Nutzungsregeln
Die Nutzerinnen und Nutzer des Eltern-Kind-Zimmers tragen Sorge für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und Ausstattung. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Eltern-Kind-Zimmer entfernt werden. Das Eltern-Kind-Zimmer ist in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen und alle Türen so zu schließen, dass der Raum von außen für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Es ist nicht gestattet, Kinder (auch nicht ältere) unbeaufsichtigt im EKZ zu lassen. Sofern anwesende Personen sich bereit erklären, die Kinder anderer Personen neben den eigenen oder allein zu beaufsichtigen, haften diese für die fremden Kinder und durch sie verursachten Schäden.

Bei der Nutzung des Raumes verursachte besondere Verschmutzungen müssen von den jeweiligen Hochschulangehörigen umgehend in der Pforte/Hausverwaltung gemeldet werden.

Gebrauchte Windeln, benutzte Reinigungstücher und ähnliches müssen wieder mitgenommen werden, eine Entsorgung in den Abfalleimer im Zimmer ist nicht zulässig.

Für sonstige Abfälle steht ein Abfalleimer bereit.

Gegenstände, die besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen (z.B. Ess- und Trinkgefäße, Stofftiere sowie Bettwäsche mit wasserdichter Unterlage), sind von den Nutzenden des EKZ selbst mitzubringen und danach auch wieder mit nach Hause zu nehmen. Eigens mitgebrachtes Spielzeug, Bücher oder ähnliches dürfen nicht zurückgelassen werden.

Der Inhalt des Verbandskastens darf nur für den Notfall verwendet werden. Bitte denken Sie daran, dass auch andere Nutzende einen medizinischen Notfall haben können. Deshalb sollte mit dem Inhalt pfleglich umgegangen werden.

Es besteht in den Räumen der AdBK München sowie auf dem Austritt vor dem Eltern-Kind-Zimmer striktes Rauch- und Alkoholverbot.

 

4. Verbotene Nutzung
Das EKZ darf nicht benutzt werden, wenn eine ansteckende Krankheit (wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall u. ä.) vorliegt. Dies gilt auch bei fiebrigen Erkrankungen und Kopflausbefall. Nichtbeachtung dieser Regeln können zum Leidwesen von allen Betroffenen zur Schließung des EKZ führen, gegenseitige Rücksicht und Respekt sind hier daher oberstes Gebot!

Eine Betreuung im Eltern-Kind-Zimmer zur Überbrückung der vollständigen Schulferien beziehungsweise Ferien der Kinderbetreuungseinrichtungen ist nicht möglich. Die Ferienzeiten sind frühzeitig bekannt und dementsprechend planbar.

 

5. Zugangsberechtigung
Der Zutritt erfolgt nach einer vorherigen Anmeldung bei der Pforte Neubau. Dabei muss der/die Studierende bzw. der/die Beschäftigte die Nutzungsordnung für das Eltern-Kind-Zimmer offiziell durch Unterschrift anerkennen. Erst danach kann das Eltern-Kind-Zimmer genutzt werden.

Jedes Elternteil darf maximal 1 nicht selbstnutzungsberechtigte Person mit in das Eltern-Kind-Zimmer mitnehmen. Auch die mitgenommene Person muss zuvor die Nutzungsordnung gelesen und schriftlich anerkannt haben.

Das Eltern-Kind-Zimmer kann gleichzeitig von maximal 6 Personen (Hochschulangehörige bzw. nicht selbstnutzungsberechtigten Personen und dem/den jeweils zu betreuenden Kind/Kindern) genutzt werden.

 

6. Belegung und Zutritt
Die Belegung des Raumes erfolgt über Voranmeldung in der Pforte. Dazu setzen Sie sich bitte per Telefon (089-3851-109) oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung.

 

7. Aufsichtspflicht
Den das EKZ jeweils nutzenden Hochschulangehörigen oder deren nicht selbstnutzungsberechtigten Personen obliegt die Aufsichtspflicht über die dort betreuten Kinder.

Erhöhte Anforderungen an die Aufsichtspflicht bestehen außerhalb des Eltern-Kind­Zimmers, insbesondere in Gängen und Sanitäreinrichtungen. Kinder dürfen sich auch außerhalb des EKZ (Alt- und Neubau der AdBK München, Garten) nicht unbeaufsichtigt aufhalten.

Eine Unfallversicherung für die Kinder besteht nicht.

 

8. Haftung
Das zur Verfügung gestellte Eltern-Kind-Zimmer ist ein Studien- sowie Büroraum und keine Kindertageseinrichtung. Weder der Raum noch das übrige Gebäude erfüllen die an Kindertageseinrichtungen gestellten erhöhten baulichen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen. Die dort geltenden besonderen Maßstäbe können hinsichtlich des Eltern-Kind-Zimmers nicht angelegt werden. Durch die Nutzung des Raumes erkennen die Eltern dies an.

Für zur Verfügung gestellte Gegenstände (z. B. Spielzeug) in diesem Zimmer übernimmt die AdBK München keine Haftung.

Die Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers erfolgt auf eigene Gefahr.

Schuldhafte Verletzungen der Aufsichtspflicht (s. Punkt Aufsichtspflicht) durch die das Eltern-Kind-Zimmer nutzenden Personen können Schadensersatzansprüche begründen. Für jeden Schaden an der überlassenen Einrichtung und Gegenständen, der durch ein Kind oder eine Aufsichtsperson schuldhaft herbeigeführt worden ist, haftet die Aufsichtsperson (Eltern haften für ihre Kinder) gegenüber der AdBK München. Dies gilt auch für durch ein Kind verursachte Schäden an Einrichtungen und Gegenständen, wenn die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Im Schadensfall ist dann die Haftung seitens der AdBK München ausgeschlossen. Die AdBK München haftet nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung ihrer Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten.

 

9. Datenschutz
Soweit ein PC vorhanden ist bzw. ein hochschuleigener Laptop mitgebracht wird, darf dieser nicht den Kindern zum Spielen überlassen werden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studentinnen und Studenten haben zusätzlich darauf zu achten, dass:

die Kinder nicht die Möglichkeit haben dürfen, Einblick in Unterlagen oder Daten im PC/Laptop zu nehmen beziehungsweise Daten oder Unterlagen/Dokumente zu löschen, zu verändern oder zu vernichten.
alle dienstlichen Daten und Informationen so zu behandeln und gegebenenfalls besonders zu schützen sind, dass Dritte - wozu auch die jeweils betreuten Kinder rechnen - sie weder einsehen noch darauf zugreifen oder in sonstiger Weise einwirken können.

 

10. Ausschluss von der Nutzung
Verstoßen Studierende oder Beschäftigte mehrmals gegen diese Nutzungsregeln, können sie von der Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers ausgeschlossen werden.

 

11. Ausschluss des Rechtsanspruchs
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Benutzung des Eltern-Kind-Zimmers noch auf eine bestimmte Ausstattung des Raumes. Bei Beschäftigten setzt die Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers voraus, dass dienstliche Belange nicht entgegenstehen.